EU-Führerscheinreform: Caravaning-Industrie begrüßt Sonderregelung für Reisemobile
Die neue Regelung ermöglicht es Inhabern eines B-Führerscheins, Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren. Die deutsche Caravaning-Industrie hat sich über Jahrzehnte hinweg für diese Anpassung eingesetzt. Frankfurt am Main, 25. März 2025 Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie verständigt, die eine Sonderregelung…
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